Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 12 landwirtschaftlichen Verordnungen. Die Verordnungsanpassungen bezwecken die Stärkung der pflanzlichen Produktion und die verstärkte Ausrichtung der Tierzuchtförderung auf die Nachhaltigkeit. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Vernehmlassungsvorlage schlägt zur Umsetzung der Motion 22.4253 WAK-S 10 Massnahmen, um das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft zu stärken.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 26 landwirtschaftlichen Verordnungen.
Die Vorlage enthält einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029 und eine Beschreibung der auf Verordnungsstufe geplanten Anpassungen.
Die Vernehmlassungsvorlage schlägt zur Umsetzung der Motion 19.3445 eine neue Voraussetzung bei der Vergabe von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen vor.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 16 landwirtschaftlichen Verordnungen.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 22 landwirtschaftlichen Verordnungen.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von drei landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 11 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates und einer Verordnung des WBF.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen an 15 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates, 3 Erlassen des WBF und 2 Verordnungen des BLW.
Mit der Agrarpolitik ab 2022 will der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt verbessern, damit die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zukünftige Chancen eigenständiger und unternehmerischer nutzen kann.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen an 14 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und einer Verordnung des BLW.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen an 16 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und einer Verordnung des BLW.
Die Anhörungsvorlage enthält Anpassungen an 9 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und eine Verordnung des BLW. Schwergewichtig werden administrative Vereinfachungen im Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes vorgeschlagen.
Die Vorlage enthält einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 und eine Beschreibung der auf Verordnungsstufe geplanten Anpassungen.
Die Anhörungsvorlage enthält Anpassungen an 17 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und einem des BLW. Schwergewichtig werden administrative Vereinfachungen im Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes und Anpassungen bei den Standardarbeitskräften vorgeschlagen.
Der direkte Gegenentwurf nimmt das Anliegen der Ernährungssicherheit auf, anerkennt den Beitrag der inländischen Produktion und bettet diesen in ein umfassendes und kohärentes Gesamtkonzept ein. Dazu gehören neben der nachhaltigen Inlandproduktion auch die Bedeutung der Produktionsgrundlagen (insbesondere des Kulturlands), der Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette, der Lebensmittelimporte und des ressourcenschonenden Konsums für die Ernährungssicherheit.
Die Anhörungsvorlage enthält Anpassung an acht landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie je ein Erlass des WBF und des BLW. Vorgeschlagen werden vor allem Optimierungen für den Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes. Betroffen sind insbesondere die Beitragsberechtigung für Direktzahlungen, GVE-Faktoren für Bisons, Importkontingente Eier und Brotgetreide, die Tierzuchtbeiträge und eine Erweiterung der Deklarationspflicht von nichthormonellen Leistungsförderern.
Anpassung von Verordnungen aufgrund geänderter rechtlicher Bestimmungen und zur Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 (DZV, GUB/GGA-Verordnung, Bio-Verordnung, AEV und MSV).
Die vorgesehene Teilrevision der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) bezweckt einerseits, dass die von den Rinderzuchtverbänden neu durchgeführten Gesundheitsleistungsprüfungen mit Tierzuchtförderbeiträgen unterstützt werden können. Die dazu benötigten Mittel werden bei den Ausgaben für die Milchleistungsprüfungen kompensiert. Anderseits sollen nebst den anerkannten Zuchtorganisationen neu auch andere Organisationen, welche einen erheblichen Beitrag zur Erhaltung von Schweizer Rassen leisten, Beiträge zur Mitfinanzierung von Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen geltend machen können.
Umsetzung von Art. 48 Abs. 2bis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) und Art. 45a Abs. 2 des Tierseuchengesetzes (TSG; SR 916.40) durch eine Änderung der
Gestützt auf die Eingabe der Paritätischen Kommission der Eierproduzenten und des Handels (Pako) vom 14. Juni 2013 an das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, soll das Teilzollkontingent Konsumeier dauerhaft um 1'000 Tonnen brutto erhöht werden. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Dezember 2013 vorgesehen.
Das Verordnungspaket enthält die Ausführungsbestimmungen zur Gesetzesrevision des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017, die ab 2014 in Kraft treten werden. Kernstück des Pakets ist die neue Direktzahlungsverordnung.
Die Abfrage nach den Tiergeschichten- und BVD-Stati soll für jede Person neu unbeschränkt und kostenlos sein.
Die Tierzuchtverordnung regelt die Anerkennung von Zuchtorganisationen und die Ausrichtung von Beiträgen für tierzüchterische Massnahmen. Weiter sind Bestimmungen über die Einfuhr von Lebendtieren und für das Inverkehrbringen von Zuchttieren enthalten. Aufgrund der Erfahrungen im Bereich der Anerkennung und der Notwendigkeit für Präzisierungen und Anpassungen bei der Ausrichtung von Beiträgen und bei der Einfuhr werden sämtliche Bestimmungen überarbeitet.