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Die Verordnung (EU) 2024/982 (im Folgenden: Prüm II-Verordnung) wurde am 5. April 2024 von der Europäischen Union verabschiedet. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Prüm-Zusammenarbeit zu verbessern, die den Abgleich von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Eigentümerdaten mit EU-Ländern erleichtert. Die Prüm II-Verordnung sieht nun den automatischen Austausch von Gesichtsbildern und polizeilichen Registerdaten, die Zentralisierung des Datenflusses durch die Einrichtung eines Routers, den beschleunigten Austausch personenbezogener Daten nach einem geprüften Treffer (48 Stunden), die Einbeziehung von Europol in das Netzwerk und die Anpassung der Datenschutzregelung vor. Der Entwurf setzt die durch die Prüm-II-Verordnung eingeführten Neuerungen in Schweizer Recht um. Um an der Prüm-Kooperation teilzunehmen, hat die Schweiz ein Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet (in Kraft getreten am 1. März 2023). Durch dieses Abkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, die mit der Prüm-Zusammenarbeit verbundenen Änderungen zu übernehmen. Die Umsetzung der Prüm-II-Verordnung auf Bundesebene erfordert Anpassungen des DNA-Profil-Gesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), des Asylgesetzes (AsylG) und des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG).
Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche vereinfacht die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere von Kindern. Es sieht Zentralbehörden vor, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um unterhaltsberechtigten Personen und unterhaltsbevorschussenden Behörden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen. Das Unterhaltsübereinkommen soll die bereits heute für die Schweiz geltenden Amts- und Rechtshilfeübereinkommen im Unterhaltsbereich ersetzen. Es wird durch ein Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ergänzt. Gleichzeitig soll die Behördenorganisation in der Schweiz an die neuen Bedürfnisse angepasst und in einem Umsetzungsgesetz konkretisiert werden.
Mit der Teilrevision des THG werden erstens Elemente aus den institutionellen Verhandlungen mit der EU im Schweizer Recht verankert. Zweitens wird das THG mit Instrumenten ergänzt, um den veränderten Gegebenheiten im Warenhandel insbesondere aufgrund der Digitalisierung und dem Nachhaltigkeitsanspruch begegnen zu können. Und drittens wird die konzeptionelle Kohärenz mit dem Produktsicherheitsgesetzes (PrSG) sichergestellt, da das PrSG derzeit ebenfalls teilrevidiert wird.
Seit Juli 2010 setzt das PrSG die europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95 (GPSD) ins Schweizer Recht um. In der EU wird die GPSD durch die Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit 2023/988 (GPSR) ersetzt. Zudem gibt es in der EU eine neue europäische Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 (MSR). Die Teilrevision des PrSG ist notwendig, um die wesentlichen Elemente aus diesen beiden EU-Verordnungen zu übernehmen. Damit wird in der Schweiz für das Inverkehrbringen von Produkten wie bis anhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleistet.
Der EU-Migrations- und Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen zur Schaffung eines gerechteren, effizienteren und krisenresistenteren Migrations- und Asylsystems für die EU bzw. den Schengen-/Dublin-Raum. Die von der Schweiz zu übernehmenden Rechtsgrundlagen des EU-Migrations- und Asylpakts umfassen unter anderem die AMMR-Verordnung (EU) 2024/1351, die Eurodac-Verordnung (EU) 2024/1358 und der Überprüfungsverordnung (EU) 2024/1356. Die drei EU-Verordnungen enthalten neben den direkt anwendbaren Bestimmungen auch solche, welche unter anderem Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) und im Asylgesetz (AsylG, SR 142.31) bedingen. Zur Konkretisierung dieser Gesetzesänderungen sind Anpassungen in diversen Verordnungen des Schweizer Rechts vorzunehmen.
Das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Kaiserreich Persien (heute Iran) wurde 1934 geschlossen. Das Abkommen sieht im Personen-, Familien- und Erbrecht die Anwendung des Heimatrechts vor (Art. 8). Die Anwendung des Heimatrechts war damals üblich, führt aber heute zu Problemen in der Rechtsanwendung und Rechtsunsicherheit. Artikel 8 des Niederlassungsabkommens soll deshalb angepasst werden, damit in der Schweiz grundsätzlich Schweizer Recht zur Anwendung kommt.
Vernehmlassungsverfahren auf Antrag des Parlaments, Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 und des Übereinkommens Nr. 191
Die Berichtspflicht im Rahmen der OECD-Pillar-2-Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (sogenannter GloBE Information Return (GIR)) wird in der Mindestbesteuerungsverordnung geregelt. Dies umfasst insbesondere das Verfahren zur Einreichung des GIR bei der ESTV, den internationalen Austausch des GIR mit den Partnerstaaten sowie die Verwendung durch die Kantone. Mit dieser Vorlage soll die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Informationsaustausch zur OECD-Mindestbesteuerung (GloBE-Vereinbarung) implementiert werden. Die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung ist Gegenstand einer separaten Vorlage (Vernehmlassung 2024/49).
Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist eine unilaterale Regelung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben. Aktuell erfolgt die Umsetzung in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Mit dem neu verhandelten FATCA-Abkommen mit den USA nach dem Model 1 soll ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch über Kontodaten zwischen den zuständigen Behörden eingeführt werden. Der Modelwechsel bedingt die Entwicklung eines neuen FATCA-Umsetzungsgesetzes (Modell 1) sowie einer Vollziehungsverordnung. Das Inkrafttreten des neuen FATCA-Abkommens (Modell 1), des neuen FATCA-Gesetzes (Modell 1) und der Verordnung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen (erster Informationsaustausch 2028).
Die bestehenden Reisemöglichkeiten von Personen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz sollen aufgrund der entsprechenden Regelung der EU und der Visumsbefreiung im Schengen-Raum für Personen mit einem biometrischen Pass der Ukraine bis auf weiteres beibehalten werden. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll eine entsprechende Sonderregelung im AIG geschaffen werden. Sie soll bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine gelten.
Mit dem Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag wird eine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung zur gegenseitigen internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit bei internationalen Verbrechen in Ermangelung bilateraler Abkommen geschaffen. Das Übereinkommen übernimmt die Definitionen internationaler Verbrechen und die Grundsätze der Rechtshilfe, die bereits in der schweizerischen Gesetzgebung, in erster Linie im Strafgesetzbuch (nachfolgend: StGB) und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (nachfolgend: IRSG), verankert sind. Darüber hinaus soll das Verbrechen der Aggression in ähnlicher Weise wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Schweizer Recht verankert werden. Eine innerstaatliche Umsetzung der Aggression erlaubt der Schweiz, den Anhang H des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag ebenfalls anzunehmen sowie die durch das Parlament überwiesene Motion Sommaruga (22.3362) umzusetzen.
Im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung soll auf der Grundlage der «Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen» ein steuerlicher Informationsaustausch stattfinden. Die GloBE-Vereinbarung ermöglicht die zentralisierte Einreichung von GloBE-Informationen in der Schweiz, was für betroffene multinationale Unternehmensgruppen in der Schweiz eine administrative Entlastung darstellt.
Der Bundesrat schlägt ein neues Bundesgesetz über die Raumfahrt vor. Ziel ist es insbesondere, den Betrieb von Satelliten zu regulieren und die von der Schweiz ratifizierten Weltraumübereinkommen der UNO umzusetzen. Die Raumfahrt trägt wesentlich zum Funktionieren unserer Wirtschaft und Gesellschaft bei. Sie umfasst Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung, die zum Nutzen der heutigen und kommenden Generationen erbracht werden. Über 40 Vertragsstaaten der Weltraumverträge der UNO verfügen mittlerweile über nationale Weltraumgesetze, die die UNO-Verträge umsetzen. Eine Regulierung zu den spezifischen raumfahrttechnischen Aspekten von Weltraumaktivitäten, namentlich zum Betrieb, zur Steuerung und Kontrolle von Satelliten, ist aus Sicht des Bundesrates auch in der Schweiz nötig und gewünscht. Die Vorlage regelt die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, Haftungsfragen sowie ein nationales Register für Weltraumgegenstände. Der Bundesrat will damit im Einklang mit der «Weltraumpolitik 2023» die Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure und gleichzeitig die Standortattraktivität der Schweiz für diesen global wachstumsstarken Sektor erhöhen.
Die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange wurde am 23. November 2022 vom Bundesrat gutgeheissen und trat per 1. Januar 2024 in Kraft. Sie präzisiert die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht, welche aus dem Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative entstanden sind. Der Bundesrat hat zeitgleich das EFD (SIF) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK (BAFU, BFE) und dem EJPD (BJ) die Verordnung bis drei Jahre nach Inkrafttreten insbesondere mit Blick auf internationale Entwicklungen zu überprüfen. Zudem hat der Bundesrat das EFD am 24. Januar 2024 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK (BAFU) bis Ende 2024 eine Revision der Verordnung vorzulegen, um Mindestanforderungen an Transitionspläne von Finanzinstituten aufzunehmen.
Le Gouvernement jurassien a mis en consultation un avant-projet de loi sur la coopération au développement et l’aide humanitaire. La création d'une loi s'inscrit dans le prolongement des orientations récentes, notamment du partenariat établi avec la Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD). Elle fixe un cadre général à l'action de l’État dans le domaine de la coopération au développement et de l’aide humanitaire.
Die IGV (2005) regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen, welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen. Hauptziel der IGV ist die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern. Am 1. Juni 2024 hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) Anpassungen an den IGV (2005) im Konsens verabschiedet. Die Auswirkungen der verabschiedeten Anpassungen für die Schweiz wurden im vorliegenden erläuternden Bericht analysiert.
Mit der Gesetzesvorlage werden Änderungsvorschläge im Finanzmarktbereich in Bezug auf das Amtshilfeverfahren der FINMA, die internationale Zusammenarbeit bei Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden, die grenzüberschreitende Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte, grenzüberschreitende Prüfungen sowie die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen vorgelegt. Zusätzlich zur Änderung der Bestimmungen des FINMAG wird vorgeschlagen, die Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) sowie des Nationalbankgesetzes (NBG) entsprechend anzupassen.
Die Schweizerische Bundesversammlung hat am 17. März 2023 eine Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung betreffend Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung verabschiedet. Diese Änderung schafft zusätzliche Spielräume für die Kantone. Einer dieser Spielräume soll genutzt werden, um am Handelsgericht einen sog. Zurich International Commercial Court zu errichten. An diesem können internationale handelsrechtliche Streitigkeiten in englischer Sprache verhandelt werden. Dazu muss das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess geändert werden. Die Änderung wird zum Anlass genommen, weitere Bestimmungen des Gesetzes zu präzisieren und zu bereinigen.
Mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes möchte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz beschleunigen. Für Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind, soll es in der Schweiz ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Die Schweizer Behörden sollen die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nur in jenen Bereichen beurteilen, die in der Schweiz besonders geschützt sind.
Das Parlament muss die relevanten Partnerstaaten genehmigen, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte nach dem globalen Standard ab 2026 einführen und 2027 erstmals Daten austauschen soll.
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage soll die schweizerische Fahrzeugzulassung modernisiert und digitalisiert sowie die Kompatibilität mit der europäischen Fahrzeugzulassung sichergestellt werden (Angleichung an die EU-Verordnung 2018/858). Gleichzeitig sollen die Motionen Darbellay (13.3818 «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit») und Reimann (16.3846 «Bürokratieabbau dank der Abschaffung der Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen») erfüllt werden.
Die EU verabschiedete im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts die folgenden, für die Schweiz verbindlichen, Rechtsakte: AMMR-Verordnung, Krisenverordnung, Eurodac-Verordnung, Rückkehrgrenzverfahrensverordnung und Überprüfungsverordnung. Die ersten drei EU-Verordnungen enthalten Bestimmungen, die Weiterentwicklungen des Dublin-/Eurodac-Besitzstands darstellen. Bei der Rückkehrgrenzverfahrens- und der Überprüfungsverordnung hingegen handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Der EU-Migrations- und Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen zur Schaffung eines gerechteren, effizienteren und krisenresistenteren Migrations- und Asylsystems für die EU resp. den Schengen-/Dublin-Raum. Mit dieser Reform soll zum einen die irreguläre Migration nach und innerhalb Europas verringert werden; zum anderen soll nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Solidarität eine Entlastung der EU-Mitgliedstaaten an den Schengen-Aussengrenzen geschaffen werden, wenn diese unter besonderem Migrationsdruck stehen oder Ausnahmeregelungen erlauben für Mitgliedstaaten, die mit einer Krisensituation konfrontiert sind. Der EU-Migrations- und Asylpakt setzt auf rasche Verfahren an den Schengen-Aussengrenzen, ein weiterentwickeltes Dublin-System, eine ausgeweitete Datenregistrierung im Eurodac-System und einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Das Modell sieht vor, dass die – hauptsächlich westlichen – Länder, die Schweizer Kriegsmaterial erworben haben, dieses fünf Jahre nach Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhrerklärung in Drittstaaten exportieren dürfen. Dabei sind allerdings bestimmte völker- und menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der Entwurf bewegt sich im vom Neutralitätsrecht vorgegebenen Rahmen.
Die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (SGK) ergänzt das bestehende Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Bei der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit können Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vorgesehen werden. Mit dem neuen Wegweisungsverfahren können illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, welche im Grenzraum aufgegriffen werden, leichter weggewiesen werden. Schliesslich werden redaktionelle Anpassungen im AIG aufgenommen, um die Terminologie an den SGK anzugleichen. Mit der zusätzlichen Änderung des AIG erhält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Zugriff auf das nationale ETIAS-System.
Mit der Vorlage wird das Finanzmarktinfrastrukturgesetz an die technologischen Entwicklungen sowie an relevante Weiterentwicklungen der internationalen Standards und ausländischer Rechtsordnungen angepasst. Gleichzeitig werden verschiedene Vorschriften vereinfacht und verhältnismässiger ausgestaltet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Stabilität des Finanzsystems und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weiter gestärkt werden.