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Im Anschluss an die 2023 in Kraft getretene Revision des Erbrechts sollen in einer nächsten Etappe weitere Revisionsanliegen angegangen werden. Diese betreffen eher technische Aspekte, die aus dem früheren Revisionsvorhaben herausgenommen wurden. Im Zentrum stehen die Formvorschriften von Testamenten und Erbverträgen, die Ausgleichung von Zuwendungen und Herabsetzung von Verfügungen von Todes wegen, die erbrechtlichen Klagen und Verfahren sowie das Informationsrecht von Erben und Vermächtnisnehmern. Auch in diesen Punkten soll das geltende Recht modernisiert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.