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Soweit die Gesetzgebung die Zuständigkeit nicht einer anderen Behörde zuweist, ist die Standeskommission die zuständige kantonale Behörde im Sinne der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung. Sie bestimmt insbesondere die Stelle, bei der Gesuche um ordentliche Einbürgerungen einzureichen sind und sorgt für die erforderlichen Erhebungen und für die Berichte an die Einbürgerungsorgane