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Mit der Teilrevision des THG werden erstens Elemente aus den institutionellen Verhandlungen mit der EU im Schweizer Recht verankert. Zweitens wird das THG mit Instrumenten ergänzt, um den veränderten Gegebenheiten im Warenhandel insbesondere aufgrund der Digitalisierung und dem Nachhaltigkeitsanspruch begegnen zu können. Und drittens wird die konzeptionelle Kohärenz mit dem Produktsicherheitsgesetzes (PrSG) sichergestellt, da das PrSG derzeit ebenfalls teilrevidiert wird.
Seit Juli 2010 setzt das PrSG die europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95 (GPSD) ins Schweizer Recht um. In der EU wird die GPSD durch die Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit 2023/988 (GPSR) ersetzt. Zudem gibt es in der EU eine neue europäische Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 (MSR). Die Teilrevision des PrSG ist notwendig, um die wesentlichen Elemente aus diesen beiden EU-Verordnungen zu übernehmen. Damit wird in der Schweiz für das Inverkehrbringen von Produkten wie bis anhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleistet.
Der Bundesrat hat im April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität präsentiert und ein Massnahmenpaket vorgeschlagen. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die Massnahmen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, insbesondere die gezielte Stärkung der Eigenmittelbasis.
Die aktuellen Versorgungsprobleme mit wichtigen medizinischen Gütern sind breit und auf Stufe Bund existiert eine Zuständigkeits- und damit Handlungslücke. Mit dem direkten Gegenentwurf will der Bundesrat diese Lücke auf Verfassungsstufe schliessen und gleichzeitig die bestehenden Versorgungsstrukturen berücksichtigen. Mit der Ausweitung der Bundeskompetenz trägt er dem grundsätzlich berechtigten Hauptanliegen der Initiative Rechnung, setzt gleichzeitig aber den Fokus gezielt auf die Ursachen der Versorgungsprobleme.
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die beigefügte Teilrevision des Geldwäschereigesetzes verabschiedet. Das TJPG sieht die Einführung eines Bundesregisters (Transparenzregister) vor, dem Unternehmen und andere juristische Personen die Identität ihrer wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Die Umsetzungsverordnung konkretisiert die Rechte und Pflichten von juristischen Personen und Finanzintermediären, die einzuhaltenden Verfahren und die Zuständigkeiten der Behörden und legt den Inhalt des Registers einschließlich des Datenschutzes fest. Seine Ausarbeitung erfolgt parallel zur Entwicklung des IT-Projekts, mit dem das Register operationalisiert wird. Die gesamten gesetzlichen Massnahmen sollten Mitte 2026 in Kraft treten, damit es bei der nächsten Überprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) berücksichtigt werden kann.
Die Reform enthält mehrere Elemente, um die Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid bei der Wettbewerbskommission wirksamer auszugestalten (z.B. Verkleinerung der Kommission). Zudem soll das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gestärkt werden – insbesondere durch die Einführung von (nebenamtlichen) Fachrichterinnen und Fachrichtern.
Im geltenden Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 wird die Grundlage geschaffen, damit – wie in der EU – in Notsituationen, in denen der Einsatz von nicht zugelassenen Impfstoffen erforderlich ist, das befristete Inverkehrbringen dieser immunologischen Tierarzneimittel zeitnah bewilligt werden kann.
Artikel 329e Obligationenrecht (OR) sieht einen unbezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und sich im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit engagieren. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit den beiden Motionen 23.3734 und 23.3735 beauftragt, die Dauer dieses Urlaubs auf zwei Wochen zu erhöhen. Mit dieser Vorlage wird dieser Auftrag umgesetzt.
Der Entwurf der neuen Verordnung konkretisiert den Art. 17a HMG, der es ermöglicht, individuelle Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Medikamentenverpackungen anzubringen, um deren Echtheit zu überprüfen. Diese sollen die Einführung von Fälschungen und die illegale Vermarktung von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette verhindern.
Vernehmlassungsverfahren auf Antrag des Parlaments, Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 und des Übereinkommens Nr. 191
Das Parlament hat am 15. März 2024 die Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) verabschiedet und damit insbesondere folgende Neuerungen beschlossen: obligatorische Recherche und Bericht zum Stand der Technik zu jeder Patentanmeldung, fakultative Vollprüfung, Verwendung englischsprachiger technischer Unterlagen, Ersatz des bisherigen Einspruchsverfahrens durch eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit, Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Dritte (siehe dazu auch die Botschaft vom 16. November 2022 zur Änderung des Patentgesetzes, BBl 2023 7). Gestützt darauf müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe angepasst und ergänzt werden. Dies wird zum Anlass genommen, die Patentverordnung vollständig zu überarbeiten (Totalrevision). Sie stammt aus dem Jahr 1977 und wurde seither mehrmals teilrevidiert. Das hat dazu geführt, dass Gliederung und Struktur der Verordnung unübersichtlich und unklar sind. Sie werden deshalb an die aktuellen Vorgaben der Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes angepasst. Inhaltlich soll in Umsetzung der Teilrevision des PatG das Verfahren gestrafft werden. Zudem sollen im Zuge der Digitalisierung der elektronische Verkehr sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert und bestehende Digitalisierungshürden beseitigt werden.
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