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Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist eine unilaterale Regelung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben. Aktuell erfolgt die Umsetzung in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Mit dem neu verhandelten FATCA-Abkommen mit den USA nach dem Model 1 soll ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch über Kontodaten zwischen den zuständigen Behörden eingeführt werden. Der Modelwechsel bedingt die Entwicklung eines neuen FATCA-Umsetzungsgesetzes (Modell 1) sowie einer Vollziehungsverordnung. Das Inkrafttreten des neuen FATCA-Abkommens (Modell 1), des neuen FATCA-Gesetzes (Modell 1) und der Verordnung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen (erster Informationsaustausch 2028).
Mit dem Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag wird eine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung zur gegenseitigen internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit bei internationalen Verbrechen in Ermangelung bilateraler Abkommen geschaffen. Das Übereinkommen übernimmt die Definitionen internationaler Verbrechen und die Grundsätze der Rechtshilfe, die bereits in der schweizerischen Gesetzgebung, in erster Linie im Strafgesetzbuch (nachfolgend: StGB) und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (nachfolgend: IRSG), verankert sind. Darüber hinaus soll das Verbrechen der Aggression in ähnlicher Weise wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Schweizer Recht verankert werden. Eine innerstaatliche Umsetzung der Aggression erlaubt der Schweiz, den Anhang H des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag ebenfalls anzunehmen sowie die durch das Parlament überwiesene Motion Sommaruga (22.3362) umzusetzen.
Im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung soll auf der Grundlage der «Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen» ein steuerlicher Informationsaustausch stattfinden. Die GloBE-Vereinbarung ermöglicht die zentralisierte Einreichung von GloBE-Informationen in der Schweiz, was für betroffene multinationale Unternehmensgruppen in der Schweiz eine administrative Entlastung darstellt.
Der Bundesrat schlägt ein neues Bundesgesetz über die Raumfahrt vor. Ziel ist es insbesondere, den Betrieb von Satelliten zu regulieren und die von der Schweiz ratifizierten Weltraumübereinkommen der UNO umzusetzen. Die Raumfahrt trägt wesentlich zum Funktionieren unserer Wirtschaft und Gesellschaft bei. Sie umfasst Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung, die zum Nutzen der heutigen und kommenden Generationen erbracht werden. Über 40 Vertragsstaaten der Weltraumverträge der UNO verfügen mittlerweile über nationale Weltraumgesetze, die die UNO-Verträge umsetzen. Eine Regulierung zu den spezifischen raumfahrttechnischen Aspekten von Weltraumaktivitäten, namentlich zum Betrieb, zur Steuerung und Kontrolle von Satelliten, ist aus Sicht des Bundesrates auch in der Schweiz nötig und gewünscht. Die Vorlage regelt die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, Haftungsfragen sowie ein nationales Register für Weltraumgegenstände. Der Bundesrat will damit im Einklang mit der «Weltraumpolitik 2023» die Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure und gleichzeitig die Standortattraktivität der Schweiz für diesen global wachstumsstarken Sektor erhöhen.
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