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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Bundesrat ersucht, zum von ihr erarbeiteten Vorentwurf für eine Regelung des straflosen Schwangerschaftsabbruches eine Vernehmlassung zu eröffnen.
Nach dem Vernehmlassungsentwurf soll die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte durch den Ausbau der kantonalen Anwaltsregister gewährleistet werden.
Die Höchstzahlen für Jahresbewilligungen sollen erneut unverändert bei 17'000 (Kantone 12'000; Bund 5'000) und jene für Kurzaufenthalter bei 18'000 (Kantone 11'000; Bund 7'000) belassen werden.
Die beiden Vorlagen sollen bei internationalen Adoptionen eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Heimat- und der Aufnahmestaaten institutionalisieren und damit einen besseren Schutz der Kinder ermöglichen. In erster Linie werden Massnahmen gegen Missbräuche wie Kinderhandel vorgeschlagen.
Die Zielsetzung des Vorentwurfes für ein eidgenössisches Heilmittelgesetz ist der gesundheitspolizeilich motivierte Schutz von Mensch und Tier. Danach müssen die in Verkehr gebrachten Heilmittel qualitativ hochstehend, sicher und wirksam sein. Gegenüber den heutigen Regelungen ist der Geltungsbereich umfassender. Mit dem Gesetz werden auf Bundesebene die bisher im Pharmakopöegesetz, im Epidemien- gesetz, im Tierseuchengesetz und im Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten verankerten Regelungen in einen einzigen Erlass übergeführt.
Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission schlägt vor, den Status der Kantonalbanken neu zu regeln. Der Handlungsspielraum dieser Banken soll vergrössert werden, ohne dass dadurch der Schutz der Risikoträger verschlechtert wird.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen die bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht geändert, sondern lediglich bekräftigt und konkretisiert werden. Der bewusst schlank gehaltene Entwurf sieht namentlich drei Formen der Zusammenarbeit vor: die Information der Kantone, die Anhörung der Kantone sowie die Mitwirkung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten und bei Verhandlungen des Bundes.
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts würde künftig einheitlich durch ein einziges Gesetz beantwortet. Damit würde der Gesetzgeber für das innerschweizerische Recht nachholen, was für unser Land bei internationalen Streitigkeiten längst besteht, nämlich eine einheitliche Zuständigkeitsordnung. Der gewachsene Rechtszustand soll dabei, wenn immer möglich, übernommen werden.
Ziel der Vorlage ist es, den Linienverkehr für schweizerische Fluggesellschaften zu öffnen. Das Monopol der Swissair wird aufgehoben. Nach dem neuen System werden sich grundsätzlich alle schweizerischen Fluggesellschaften um einzelne Fluglinien bewerben können.
Ein erster Teil der Revision mit Massnahmen zur Kostensenkung sowie einer Beitragssatzerhöhung soll 1999 in Kraft treten; ein zweiter Teil mit weiteren Massnahmen, auch einem beschränkten Leistungsausbau, im Jahre 2002. Die 4. IV-Revision wird zeitlich mit der 6. EO-Revision und der Mutterschaftsversicherungs-Vorlage verknüpft und in einem finanziellen Zusammenhang mit diesen Vorlagen behandelt.
Der Bundesrat will die vielfach langwierigen Verfahren für die Bewilligung von Infrastrukturbauten vereinfachen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffen das Entscheidverfahren für Projekte in den Bereichen Eisenbahn, Grenzkraftwerke, elektrische Anlagen, Trolleybusunternehmungen, Rohrleitungen, Binnenschiffahrt, Militär und Luftfahrt.
Mit den subsidiären Sicherungseinsätzen sollen die zivilen Behörden dann unterstützt werden, wenn ihre Mittel nicht mehr ausreichen.
Der Bundesrat will im Bundesgesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen ein verbindliches CO2-Reduktionsziel festlegen: 10% weniger CO2 bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990.
Um für die Sanierung des Bundeshaushaltes den notwendigen Druck zu erzeugen, soll in den Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung, gewissermassen präventiv, der Haushaltsausgleich verankert werden. Der Finanzhaushalt soll bis ins Jahr 2001 ins Lot gebracht werden.
Der vorgeschlagene neue Artikel 24decies der Bundesverfassung beauftragt den Bund mit dem Erlass von Vorschriften über den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen. Dabei soll der Bund für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit sorgen.
Der Bundesrat stellt den Informationsauftrag der Volkszählung in einem Bericht vor. Er legt für die Volkszählung als 'Strukturerhebung Schweiz' die Ziele, den Nutzen, die Inhalte und die Notwendigkeit dar. Der Bericht erörtert die Funktionen der Volkszählung für die öffentliche Hand, für Wirtschaft, Wissenschaft und Statistik. Er beurteilt die bisher erhobenen Merkmale und ihre Verwendung aus der Perspektive von Aufwand und Nutzen. Darauf aufbauend werden inhaltliche und methodische Grundprinzipien für die Volkszählung 2000 formuliert und der Datenkatalog abgeleitet.
Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt werden können.
Der Bundesrat will den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die zwei alternativen Vorlagen sehen Erleichterungen für Holdings sowie für kleine und mittlere Unternehmungen vor. Zur Diskussion stehen u. a. die proportionale Gewinnsteuer, die Verlustverrechung im Konzern und eine höhere Freigrenze bei Emissionsabgaben.
Die Vorlage besteht aus mehreren Teilen, die alle zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen sollen. Nebst weiteren Elementen sollen vor allem in Fällen von organisiertem Verbrechen, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität die Ermittlungen auf Bundesebene zentral geführt werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen mithelfen, die Stagnation der Tourismuswirtschaft zu durchbrechen und der Branche dort Unterstützung zu geben, wo noch Förderungslücken bestehen.
Das Protokoll zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und zu fördern und zwar unter Einhaltung des Landesrechts jeder beteiligten Vertragspartei.
Ziel dieses Massnahmenpakets ist, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Zudem besteht die Absicht, Fahrzeugimport und -handel weiter zu liberalisieren.
Der Bundesrat beschränkt sich darauf, die bisherigen Höchstzahlen für das kommende Kontingentsjahr weiterzuführen.
Die Bahnreform soll den öffentlichen Verkehr und dabei vor allem den Schienenverkehr den heutigen Anforderungen anpassen und die Wettbewerbsposition der Bahnen verbessern. Sie stellt das Instrumentarium zur Verfügung, um die politischen und unternehmerischen Funktionen besser zu trennen, den unternehmerischen Handlungsspielraum zu erweitern und Wettbewerbselemente ins Bahnsystem einzuführen. Zudem soll mit der Bahnreform die Frage der Entschuldung der SBB gelöst werden.
Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen der Aufklärung des Schicksals von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz.