Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Die Anpassungen in der Postverordnung sollen der Schweizerischen Post bei der Zustellung mehr Flexibilität gewähren und damit die Grundversorgungserbringung effizienter und kostengünstiger machen. Sodann soll die Grundversorgung um einen digitalen Zustellkanal und dem Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr erweitert werden.
Das Parlament hat am 15. März 2024 die Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) verabschiedet und damit insbesondere folgende Neuerungen beschlossen: obligatorische Recherche und Bericht zum Stand der Technik zu jeder Patentanmeldung, fakultative Vollprüfung, Verwendung englischsprachiger technischer Unterlagen, Ersatz des bisherigen Einspruchsverfahrens durch eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit, Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Dritte (siehe dazu auch die Botschaft vom 16. November 2022 zur Änderung des Patentgesetzes, BBl 2023 7). Gestützt darauf müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe angepasst und ergänzt werden. Dies wird zum Anlass genommen, die Patentverordnung vollständig zu überarbeiten (Totalrevision). Sie stammt aus dem Jahr 1977 und wurde seither mehrmals teilrevidiert. Das hat dazu geführt, dass Gliederung und Struktur der Verordnung unübersichtlich und unklar sind. Sie werden deshalb an die aktuellen Vorgaben der Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes angepasst. Inhaltlich soll in Umsetzung der Teilrevision des PatG das Verfahren gestrafft werden. Zudem sollen im Zuge der Digitalisierung der elektronische Verkehr sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert und bestehende Digitalisierungshürden beseitigt werden.
Die Berichtspflicht im Rahmen der OECD-Pillar-2-Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (sogenannter GloBE Information Return (GIR)) wird in der Mindestbesteuerungsverordnung geregelt. Dies umfasst insbesondere das Verfahren zur Einreichung des GIR bei der ESTV, den internationalen Austausch des GIR mit den Partnerstaaten sowie die Verwendung durch die Kantone. Mit dieser Vorlage soll die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Informationsaustausch zur OECD-Mindestbesteuerung (GloBE-Vereinbarung) implementiert werden. Die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung ist Gegenstand einer separaten Vorlage (Vernehmlassung 2024/49).
Vernehmlassungsverfahren auf Antrag des Parlaments, Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 und des Übereinkommens Nr. 191
Der Entwurf der neuen Verordnung konkretisiert den Art. 17a HMG, der es ermöglicht, individuelle Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Medikamentenverpackungen anzubringen, um deren Echtheit zu überprüfen. Diese sollen die Einführung von Fälschungen und die illegale Vermarktung von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette verhindern.
Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine neue Kommunikationsinfrastruktur. Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben. Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt werden. Zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer wird von den Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen mehr Transparenz bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten verlangt, indem sie über solche Entscheidungen informieren und diese begründen müssen; zudem haben sie ein internes Beschwerdeverfahren bereitzustellen und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitzuwirken. Der Vorentwurf enthält zudem Transparenzvorgaben zur Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie zum Einsatz von Empfehlungssystemen. Die regelmässige Berichterstattung sowie der Datenzugang für Verwaltung und Forschung ermöglichen, die gesellschaftlichen Auswirkungen der Tätigkeiten von sehr grossen Kommunikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen besser abzuschätzen und zu beaufsichtigen.
Am 21. März 2025 hat das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (SR 742.41, GüTG) verabschiedet. Der Bundesrat gibt nun Ausführungsbestimmungen zum Gesetz in die Vernehmlassung.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zur Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sowie der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten (Art. 37a Abs. 2 GTG). Mit dem vorliegenden Gesetzessentwurf setzt der Bundesrat diesen Auftrag um.
Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens laden wir Sie ein, zur Teilrevision der CO2-Verordnung Stellung zu nehmen. Die revidierte CO2-Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Revision umfasst hauptsächlich notwendige Anpassungen im Schweizer Emissionshandelssystem, die eine äquivalente Weiterentwicklung mit dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union sicherstellen. Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und die Kompetenzen des Bundesrates sind im revidierten CO2-Gesetz festgelegt, das seit Januar 2025 gilt.
Eine laufende Revision der CO2-Verordnung, die bis am 17. Oktober 2024 in Vernehmlassung war, soll demnächst abgeschlossen werden. Sie soll teilweise rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Eine übersichtliche Darstellung der vorliegend geplanten Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht (Art. 7 Abs. 1 Bst. b VlV) wird deshalb während der Vernehmlassung noch nachgereicht.
Diese Vorlage baut auf den Ergebnissen der bereits dem Parlament vorgelegten Evaluation des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen auf und enthält die daraus abgeleiteten Gesetzesanpassungen. Die vorgesehenen Änderungen des Geoinformationsgesetzes und die zugehörigen Fremdänderungen sollen eine Klärung des Verhältnisses zwischen dem Kataster und dem Grundbuch herbeiführen und eine inhaltliche Erweiterung des Katasters ermöglichen. Zudem wird im Sinne einer Vereinfachung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten nicht nur die spezialgesetzliche Haftung ersatzlos aufgehoben, sondern auch die Bestimmung, dass der Inhalt des Katasters als bekannt gilt.
Mit dem Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) soll ein befristetes Förderprogramm geschaffen werden, welches den landesweiten Ausbau passiver Fernmeldeinfrastrukturen für feste Gebäudeanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde im Download anstossen soll. Die Subventionierung soll nur dort gewährt werden, wo der Ausbau durch die Marktteilnehmer nicht eigenwirtschaftlich realisiert werden kann.
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat eine Mindestkapazität von 400 Megawatt an thermischer Reservekraftwerksleistung ab 2025 empfohlen. Da die bestehenden Verträge der Reservekraftwerke Birr, Monthey und Cornaux 2026 auslaufen und neue Reservekraftwerke bis dahin noch nicht verfügbar sein werden, muss die Winterreserveverordnung (WResV) bis Ende 2030 verlängert werden. Diese Verlängerung ist notwendig, da die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant. Zusätzlich wird die Aggregationsgrenze für Notstromgruppen und WKK-Anlagen von 5 auf 30 MW erhöht.
Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist eine unilaterale Regelung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben. Aktuell erfolgt die Umsetzung in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Mit dem neu verhandelten FATCA-Abkommen mit den USA nach dem Model 1 soll ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch über Kontodaten zwischen den zuständigen Behörden eingeführt werden. Der Modelwechsel bedingt die Entwicklung eines neuen FATCA-Umsetzungsgesetzes (Modell 1) sowie einer Vollziehungsverordnung. Das Inkrafttreten des neuen FATCA-Abkommens (Modell 1), des neuen FATCA-Gesetzes (Modell 1) und der Verordnung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen (erster Informationsaustausch 2028).
Die Bauten und Anlagen des CERN sind neu gemäss einem in Artikel 31a bis 31n nFIFG verankerten Verfahren teilweise einer Plangenehmigungsbehörde des Bundes unterstellt. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die verschiedenen Schritte dieses Verfahrens im Detail zu erläutern, um dessen Umsetzung zu erleichtern.
Um die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern soll auf Gesetzesstufe eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingeführt und ein Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige geschaffen werden. Auf Verordnungsstufe soll die Bewilligungspflicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Im Weiteren soll die Teilnahmepflicht an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsprogrammen auch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet werden. Zudem sollen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zu den kantonalen Integrationsprogrammen zeitlich verlängert werden können. Schliesslich soll der Zugang zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer erleichtert werden (gemäss Rückweisungsbeschluss des Parlaments zum Geschäft 22.067).
Das Gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) schafft die Grundlagen für die Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Der Bund überprüft die Identität einer Person und stellt ihr eine E-ID aus. Die E-ID und andere elektronische Nachweise werden über eine vom Bund zur Verfügung gestellte staatliche Vertrauensinfrastruktur herausgegeben. Das E-ID-Gesetz regelt die Anforderungen an diese Infrastruktur, die sowohl öffentlichen als auch privaten Akteurinnen zur Verfügung stehen wird. Dem Bundesrat wird die Kompetenz delegiert, den im Gesetz vorgesehenen Rahmen in einer Verordnung zu präzisieren. Die Ausführungsbestimmungen zum E-ID-Gesetz werden Gegenstand einer Vernehmlassung sein und sollen insbesondere die Identifikations- und Ausstellungsverfahren, die Datenschutzmassnahmen sowie die verschiedenen technischen und organisatorischen Standards regeln, die für die E-ID, andere elektronische Nachweise und die Vertrauensinfrastruktur des Bundes gelten.
Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen regeln die Grundzüge des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen (ISK) und delegieren die Organisation und den Betrieb an den Bundesrat gemäss Artikel 89t des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01). Die entsprechenden Bestimmungen in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SR 741.013) werden aufgehoben.
Die bestehenden Reisemöglichkeiten von Personen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz sollen aufgrund der entsprechenden Regelung der EU und der Visumsbefreiung im Schengen-Raum für Personen mit einem biometrischen Pass der Ukraine bis auf weiteres beibehalten werden. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll eine entsprechende Sonderregelung im AIG geschaffen werden. Sie soll bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine gelten.
Mit dem Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag wird eine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung zur gegenseitigen internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit bei internationalen Verbrechen in Ermangelung bilateraler Abkommen geschaffen. Das Übereinkommen übernimmt die Definitionen internationaler Verbrechen und die Grundsätze der Rechtshilfe, die bereits in der schweizerischen Gesetzgebung, in erster Linie im Strafgesetzbuch (nachfolgend: StGB) und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (nachfolgend: IRSG), verankert sind. Darüber hinaus soll das Verbrechen der Aggression in ähnlicher Weise wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Schweizer Recht verankert werden. Eine innerstaatliche Umsetzung der Aggression erlaubt der Schweiz, den Anhang H des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag ebenfalls anzunehmen sowie die durch das Parlament überwiesene Motion Sommaruga (22.3362) umzusetzen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) schlägt vor, das Heilmittelgesetz (HMG) um eine Offenlegungspflicht zu ergänzen. Damit sollen Personen, die Heilmittel einsetzen, verpflichtet werden, ihre geschäftlichen Verbindungen zu Herstellern oder Inverkehrbringern offenzulegen.
Die Verordnungen schreiben vor, dass Personen, die beruflich oder gewerblich bestimmte Stoffe oder Zubereitungen verwenden, eine Prüfung ablegen oder Ihre Kenntnisse nachweisen müssen. Mit der geplanten Totalrevision sollen insbesondere die Aufgaben der zuständigen Stellen neu geregelt und eine stringente Weiterbildungspflicht für Fachbewilligungsinhaber eingeführt werden. • Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern; VFB-DB, SR 814.812.31; • Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung; VFB-S, SR 814.812.32; • Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln; VFB-B SR 814.812.33.
Die vorgeschlagene Änderung des Anhangs über Biozidprodukte soll die Verwendung von Biozidprodukten für die Bekämpfung invasiver gebietsfremder oder krankheitsübertragende Arthropoden und krankheitserregender oder -übertragender Mikroorganismen im Wald neu in Ausnahmefällen ermöglichen. Die zuständige Behörde (i.d.R. Kantone) bewilligen die ausnahmsweise Anwendung von Biozidprodukten im Wald, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für diese Änderung wird ausnahmsweise eine verkürzte Vernehmlassung durchgeführt, damit sie so rasch wie möglich in Kraft treten kann.
Im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung soll auf der Grundlage der «Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen» ein steuerlicher Informationsaustausch stattfinden. Die GloBE-Vereinbarung ermöglicht die zentralisierte Einreichung von GloBE-Informationen in der Schweiz, was für betroffene multinationale Unternehmensgruppen in der Schweiz eine administrative Entlastung darstellt.
Mit dieser Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates eine gesetzliche Anpassung vor, damit die SRG zum Abschluss von Verträgen mit Akteuren der privaten audiovisuellen Branche verpflichtet werden kann.