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Eheschliessung und Scheidung, Personenstand, Kindesrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Vormundschaft, Heimstätten und Ehevermittlung
Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
- Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HZUe65), - Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HBewUe70), - Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über den internationalen Zugang zur Rechtspflege (HUe80), - Europäisches Übereinkommen vom 27.1.1977 betreffend die Übermittlung von Gesuchen zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (EUe77).
Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes
Teilrevision
Vollzug von Art. 81 Ziff. 2 des Militärstrafgesetzes
Die Totalrevision des GWA verfolgt mehrere Zwecke. Sie ist eine Antwort auf die zahlreichen während der vergangenen Jahre vorgelegten und in den meisten Fällen angenommenen parlamentarischen Interventionen; sie hat zum Zwecke, die Ausübung der politischen Rechte zu modernisieren und die Lücken in der gegenwärtigen Gesetzgebung zu schliessen.
Schliesslich bietet eine Totalrevision auch Gelegenheit zu einer Überprüfung gewisser Grundsätze bezüglich der Modalitäten des Wahlrechts oder sogar der Wahlsysteme; dies jedoch unter der Bedingung, dass die Änderungen dazu dienen, die demokratischen Rechte zu stärken oder deren Ausübung effizienter zu machen.