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Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen zum Kindes- und Erwachsenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) und des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) liess die Direktion der Justiz und des Innern (JI) das EG KESR evaluieren, um eine Grundlage für allfällige Verbesserungen der Gesetzgebung zu schaffen. Die Evaluation ergab, dass das EG KESR ein zweckmässiges Instrument ist. Allerdings zeigte sich auch in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf. Die JI lancierte daher ein Gesetzgebungsprojekt mit fünf Teilprojekten.
Im Zentrum der in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang geführten Diskussion stand die Frage, wie die Gemeinden künftig organisiert sein sollten, ob ihnen eine bestimmte Organisation vorgegeben werden soll oder ob sie die für sie passende selber bestimmen sollten. Soweit man ihnen keine bestimmte Organisation vorschreiben wollte, war die Frage zu entscheiden, ob sie sich frei sollten entscheiden können oder ob ihnen eine bestimmte Auswahl vorgegeben werden sollte.
Um die auf Bundesebene erfolgten Änderungen der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung sowie der Gerichtsorganisation umzusetzen, müssen verschiedene kantonale Bestimmungen angepasst werden.
Betroffen sind das EG ZSJ, indirekt das Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG), das Kantonale Anwaltsgesetz (KAG) und das Gesetz über den Justizvollzug (JVG). Gleichzeitig wird das BRSD aufgehoben. Zusätzlich werden Anpassungen im Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) und im Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (VKD) vorgenommen.
Nel settore della selezione vegetale, l’analisi della letteratura brevettuale si rivela impegnativa, in particolare perché il fascicolo del brevetto in genere non contiene nomi di varietà vegetali. Considerata l’importanza crescente della tecnologia nella selezione vegetale, le informazioni concernenti i brevetti diventano però sempre più rilevanti per i costitutori. I titolari di brevetti in questo settore propongono diverse iniziative volontarie per migliorare la trasparenza dei brevetti e agevolare l’accesso ai brevetti, ma esse rimangono lacunose. Per tali motivi, la mozione della Commissione della scienza, dell'educazione e della cultura del Consiglio degli Stati (CSEC-S) del 1° febbraio 2022 (22.3014 «Maggiore trasparenza in materia di diritti di brevetto nel settore della selezione vegetale») chiede di modificare la legislazione per migliorare la trasparenza concernente i diritti di brevetto nel settore della selezione vegetale. Il presente avamprogetto consente di aumentare la trasparenza per tutti gli attori coinvolti. La mozione viene attuata istituendo un servizio di clearing presso l’Istituto Federale della Proprietà Intellettuale.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Derungs gegen die Schweiz entschieden, dass die Prüfung der bedingten Entlassung aus der Verwahrung durch ein Gericht nicht innerhalb der von Art. 5 Ziff. 4 EMRK geforderten kurzen Frist erfolgt ist und die Schweiz damit die EMKR verletzt hat. Um die Frist einzuhalten, ist eine Änderung des kantonalen Verfahrensrechts notwendig. Eine erste Vorlage ist vor einigen Jahren in der Vernehmlassung gescheitert. Mittlerweile haben wir die Sache mit einer Arbeitsgruppe nochmals grundlegend geprüft und eine neue Vorlage mit drei Varianten ausgearbeitet.
Der Regierungsrat hat sich das Ziel gesetzt, dass sich mehr Menschen an der Politik beteiligen. Er beauftragte im Zusammenhang mit der Legislaturplanung 2019–2022 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation. Diese legte 2021 einen Massnahmenkatalog vor. Die vorliegende Sammelvorlage setzt Massnahmen aus diesem Katalog in der Kantonsverfassung (KV) und im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) um. Gleichzeitig wird ein Vorstoss aus dem Landrat und übergeordnete Vorgaben berücksichtigt. Die verschiedenen Änderungen finden ihren gemeinsamen Nenner in ihrem Bezug zur politischen Partizipation.
Die Regierung hat zwei Teilrevisionen des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben. Mit den betreffenden Änderungen soll das Polizeirecht aktualisiert werden, damit die Kantonspolizei weiterhin effektiv und effizient gegen kriminelle Handlungen vorgehen und diese im besten Fall verhindern kann. Die betreffenden Änderungen beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche der polizeilichen Tätigkeit. Deshalb hat die Regierung entschieden, diese in zwei Vorlagen aufzuteilen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Grosse Rat und bei einem allfälligen Referendum die Bündner Stimmbevölkerung ihren Willen frei und unverfälscht zum Ausdruck bringen können.
Der Regierungsrat schickt die Änderung des Gesetzes über die Enteignung in die Vernehmlassung. Künftig soll die Entschädigung bei einer Enteignung von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des für das Kulturland ermittelten Höchstpreises betragen. Mit der Gesetzesänderung setzt der Regierungsrat die vom Grossen Rat am 13. Juni 2022 überwiesene Motion 255-2021 «Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen» um. Der Regierungsrat hatte darauf hingewiesen, dass die Motion verfassungswidrig ist.
Das Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Zug wird umfassend revidiert. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage wurden sowohl seit längerem bestehende als auch neue Revisionsanliegen berücksichtigt. Diese beinhalten unter anderem Regelungen hinsichtlich Wohnsitzerfordernisse, Anpassungen in Bezug auf den Heimatschein und Anpassungen zu den Ausstandsgründen für Mitglieder der Stimmbüros. Weitere Änderungen betreffen Ungültigkeitsgründe bei der brieflichen Stimmabgabe und die Auszählung der Wahlzettel durch die Gemeinden. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für barrierefreie Wahlunterlagen für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie andere damit verbundene gesetzliche Bestimmungen wurden mehrfach geändert. Daher sind Anpassungen im GABewG erforderlich. Ausserdem wurden vom Grossen Rat am 9. September 2021 und am 12. März 2024 zwei Motionen angenommen (Nr. 2019.09.314 und 2022.11. 493). Diese verlangen einerseits die Aufnahme des gesamten Kantons Wallis in die Liste der Orte, an denen der Erwerb von Ferienwohnungen und Apparthotels durch Personen im Ausland bewilligt werden kann. Andererseits soll die obligatorische Vorbesitzzeit von 10 bzw. 5 Jahren im Falle eines Verkaufs durch nicht dem BewG unterstellte Personen an Personen im Ausland abgeschafft werden. Die vorliegende Revision schlägt daher auch und insbesondere die Aufnahme dieser beiden Neuerungen vor.
Bisher wird der Schriftverkehr in Zivil- und Strafverfahren vorwiegend in Papierform abgewickelt. Künftig soll es eine Plattform geben, über welche die Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können. Dadurch sollen die Zivil- und Strafverfahren weitgehend digitalisiert werden.
Ziel der vorliegenden Gesetzgebungsvorlage ist die Anpassung des kantonalen Rechts an das eidgenössische Ordnungsbussenrecht, die inhaltliche Angleichung der kantonalen Ordnungsbussengesetzgebung an die Bundesvorschriften sowie die systematische Zusammenfassung, Aufarbeitung und Ergänzung der kantonalen Vorschriften.
La présente consultation porte sur l'avant-projet de loi d'adhésion et d'application de l'accord intercantonal sur les marchés publics (AIMP) du 15 novembre 2019, qui doit permettre à Genève d'adhérer à ce dernier. Le contenu de l'AIMP2019 ne peut être modifié et la loi cantonale doit respecter les dispositions de l'accord intercantonal.
Um dem zunehmend spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind konkurrenzfähige und attraktive Arbeitsbedingungen auch für die kantonale Verwaltung zentral. Der Kanton Obwalden verfügt grundsätzlich über gute Anstellungsbedingungen. Dennoch gilt es, den Anschluss an die restlichen Zentralschweizer Kantone nicht zu verlieren, um auch in Zukunft als beliebter Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Damit soll es einfacher werden, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu halten und zu rekrutieren. Unter diesen Gesichtspunkten werden das Staatsverwaltungsgesetz und die Personalverordnung modernisiert und weiterentwickelt.
Il disegno di legge attua la mozione CAG-N 22.3381 Armonizzazione del computo dei termini. Ha come scopo di trasferire la soluzione trovata per il diritto processuale civile concernente il problema della notifica degli invii via «Posta A Plus» che fanno decorrere un termine nei fine settimana o nei giorni festivi a tutte le altre leggi pertinenti. Ciò garantirà che nel resto dell’ordinamento giuridico si applichino le stesse regole sul computo dei termini del diritto processuale civile. L’armonizzazione richiede la modifica di diverse leggi federali. La Legge federale sulla procedura amministrativa (PA), la Legge sul Tribunale federale (LTF), la Legge federale sulla decorrenza dei termini nei giorni di sabato, il Codice penale militare, la Procedura penale militare (PPM), la Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) e la Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) saranno adattate sotto forma di atto mantello.
Dal 1° gennaio 2025, il Codice di procedura civile rivisto consentirà ai giudici di eseguire, a determinate condizioni, atti processuali orali, in particolare udienze, mediante videoconferenze e, in via eccezionale teleconferenze. Mediante detti strumenti, i giudici potranno inoltre collegare elettronicamente ai procedimenti le persone coinvolte. Nella nuova ordinanza il Consiglio federale disciplina le condizioni tecniche e i requisiti in materia di protezione e di sicurezza dei dati in caso di impiego di strumenti elettronici. Per utilizzare detti strumenti, i giudici e le persone coinvolte nel procedimento dovranno dunque disporre della necessaria infrastruttura e rispettare determinate disposizioni. Attraverso sufficienti misure di protezione e un’adeguata informazione dei partecipanti, si intende garantire che i dati di tutte le persone coinvolte nel procedimento siano adeguatamente protetti in fase di preparazione e di esecuzione dell’atto processuale nonché in caso di registrazione di suono e immagine.
In der Umsetzungsvorlage sollen folgende Themen geregelt werden:
Definition der Amtseinstellung. Dies soll bei einem laufenden Strafverfahren möglich sein, bei welchem aufgrund eines schweren Vergehens oder eines Verbrechens ermittelt wird.
Definition der zu einer Amtsenthebung führenden Verhaltensweisen. Dazu gehören insbesondere strafrechtliche Delikte, die mit der Amtsausübung nicht vereinbar sind, gesundheitliche Gründe, die das Ausüben eines Amts verunmöglichen, oder gravierende Verletzung von Amtspflichten. Für verschiedene Behörden soll eine Wohnsitzpflicht eingeführt werden.
Definition der von der Amtseinstellung beziehungsweise Amtsenthebung betroffenen Behörden. Neu soll für die meisten vom Volk oder einer anderen repräsentativen Wahlbehörde gewählten Mitglieder von Behörden auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Amtseinstellungs- sowie eine Amtsenthebungsmöglichkeit vorgesehen werden.
Definition der Zuständigkeiten für das Verfahren und den Rechtsschutz. Die Vorlage soll entsprechende Zuständigkeiten für die notwendige Verfahrensleitung sowie für den Rechtsschutz schaffen.
Der Kanton Zürich hat sich die Ambition gesetzt, seinen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrzunehmen (RRB Nr. 1362/2021). Digitale Basisdienste bilden hierbei wichtige Komponenten der digitalen Verwaltung. Ein digitaler Basisdienst besteht losgelöst von einer einzelnen Verwaltungsaufgabe und steht unbestimmt vielen öffentlichen Organen zur Verfügung. Damit wird es den privaten Nutzerinnen und Nutzern sowie den Unternehmen ermöglicht, noch einfacher mit öffentlichen Organen zu kommunizieren und auf ein elektronisches Leistungsangebot zugreifen zu können. Den öffentlichen Organen dienen digitale Basisdienste als gemeinsame Grundlage für das Erbringen von Leistungen. Zugleich tragen digitale Basisdienste zur digitalen Transformation der Verwaltung bei.
La revisione attua la mozione 14.4122 Caroni «Per un diritto penale amministrativo moderno» che incarica il Consiglio federale di adeguare la DPA agli importanti sviluppi giuridici intervenuti dalla sua entrata in vigore nel 1975.
Per l’attuazione della mozione 20.4738, il progetto posto in consultazione propone di estendere le clausole dei CCL che fissano salari minimi inferiori a quelli stabiliti dalle legislazioni cantonali. Per l’attuazione della mozione 21.3599, è previsto di concedere il libero accesso ai conti annuali delle commissioni paritetiche a tutti i datori di lavoro e ai lavoratori soggetti a un CCL esteso che versano contributi alle spese d’esecuzione.
Der Regierungsrat hat am 12. Dezember 2023 den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
Die zunehmenden interkantonalen Zusammenarbeitsformen von selbständigen kantonalen Anstalten können Ausnahmen vom Pflichtbezug des Grundbedarfs bei der AR Informatik AG bedingen. Dem Regierungsrat soll die Möglichkeit gegeben werden, beim Pflichtbezug des Grundbedarfs Ausnahmen gewähren zu können. Der Regierungsrat ist sich der Übernahme der damit verbundenen grossen Verantwortung bewusst. Er wird eine solche Ausnahme sehr zurückhaltend und nur in ausreichend begründeten Fällen gewähren.