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Die Vorlage zielt darauf ab, die Grundlagen zu schaffen, um das Behindertenwesen im Kanton Glarus mit Blick auf die UN BRK insbesondere im ambulanten Bereich weiterzuentwickeln. Dabei stehen die prioritär definierten Handlungsbereiche Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie soziale Teilhabe im Vordergrund.
Das Kantonsspital Obwalden leistet gute Arbeit und ist ein wichtiger Pfeiler für die Grundversorgung im Kanton, steht aber wie alle Spitäler vor grossen Herausforderungen. Mit einem Alleingang wäre die mittel- und langfristige Gesundheitsversorgung vor Ort gefährdet. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, zur Sicherung des Spitalstandorts Obwalden eine Verbundlösung mit der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) anzustreben.
Die gesetzlichen Grundlagen rund um die Pflegefinanzierung werden in drei Punkten angepasst. Erstens sollen die Prozesse der Antrags- und Rechnungsstellung digitalisiert werden. Zweitens änderte sich die bundesrechtliche Regelung zur Abrechnung der Mittel und Gegenstände und erfordert eine kantonale Anpassung. Drittens soll die Finanzierung von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex-Organisationen) geregelt werden, die mit einem neuen Geschäftsmodell tätig sind. Dieses neue Geschäftsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass Pflegende zum Einsatz kommen, die im selben Haushalt leben oder deren Angehörige sind. Die Pflegenden können sogenannte "pflegende Angehörige" oder angestellte Personen ohne familiäres Verhältnis sein. Daher werden das kantonale Krankenversicherungsgesetz teilrevidiert und die Pflegefinanzierungsverordnung totalrevidiert.
Im April 2024 bot die Stadt Lenzburg dem Kanton Aargau das ehemalige KV-Schulhaus an der Aavorstadt, das Hünerwadelhaus, zur Anmietung für die BFGS ab Schuljahr 2025/26 an. Für den Kanton und die BFGS ist diese Lösung terminlich, kostentechnisch aber auch im Hinblick auf die Nutzerzufriedenheit und die Nachhaltigkeit sehr vorteilhaft: So ist der Standort Lenzburg für Lernende aus dem ganzen Kanton gut zu erreichen und die BFGS kann zeitnah ein ansprechendes und vollständig ausgebautes Schulhaus beziehen. Die Liegenschaft wurde zuletzt 2011 einer Gesamtinstandsetzung unterzogen und befindet sich in gutem Zustand. Das räumliche Angebot entspricht dem Bedarf der BFGS, wodurch auch aus betrieblicher Sicht keine Umbauarbeiten erforderlich sind. Der Kanton als Mieter hat deshalb einzig die ehemaligen Schulräume neu einzurichten. Sämtliche Räume sollen der Nutzung und den Immobilien-Standards entsprechend möbliert und mit IT und Multimedia ausgestattet werden. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat nach erfolgter Anhörung einen Verpflichtungskredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken für die Einrichtung sowie einem jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von Fr. 518'000.– für die Miete beantragen.
Die «Vorlage betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen» schafft die Voraussetzungen, dass der Kanton in diesen beiden Jahren fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen kann. Dadurch werden die Prämien 2026 / 2027 der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Zug durchschnittlich rund 18 Prozent tiefer ausfallen. Auf diesem Weg werden Ertragsüberschüsse im Umfang von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung weitergegeben.
Le modifiche proposte hanno l’obiettivo di adeguare l’ordinanza sulla formazione in radioprotezione ai requisiti e agli sviluppi attuali. Gli allegati dell’ordinanza riguardanti le competenze, le attività e i contenuti didattici vengono aggiornati in determinati ambiti d’applicazione per rispondere ai più recenti sviluppi in materia di radioprotezione. Le modifiche intendono garantire che le formazioni siano improntate effettivamente alle esigenze dei partecipanti, il che porterà infine a un miglioramento delle qualifiche nel settore della radioprotezione.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
L’iniziativa sulle cure infermieristiche è attuata in due tappe. Con la prima tappa si intende aumentare il numero dei diplomi in cure infermieristiche, in particolare con una campagna di formazione. Con la seconda tappa si intende migliorare le condizioni di lavoro e le opportunità di perfezionamento professionale nel settore delle cure infermieristiche, in modo da poter aumentare la durata della permanenza nella professione e consolidare i risultati della campagna di formazione della prima tappa. A questo scopo si propone la creazione di una nuova legge federale sulle condizioni di lavoro adeguate alle esigenze nel settore delle cure infermieristiche, nonché la revisione della legge sulle professioni sanitarie.
Nella votazione popolare del 15 maggio 2022, il Popolo ha accettato la modifica della legge sui trapianti e, di conseguenza, l’introduzione del modello del consenso presunto per la donazione di organi. L’introduzione di questo modello richiede delle disposizioni d’esecuzione nell’ordinanza sui trapianti: in particolare sarà necessario disciplinare nel dettaglio il registro delle donazioni di organi e di tessuti, definire gli organi, i tessuti e le cellule per cui continuerà a vigere il modello del consenso e stabilire le tempistiche per l’esecuzione dei provvedimenti medici preparatori e per l’esercizio dell’opposizione.
Die Standeskommission beabsichtigt, eine neue Tiergesundheitsverordnung zu erlassen, welche die Inhalte der beiden bestehenden kantonalen Ausführungserlasse zusammenfasst. Auf Bundesebene sind viele Bereiche abschliessend geregelt. Da die Kantone lediglich in einzelnen Regelungsbereichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen haben, die sich meist auf die Regelung von Zuständigkeiten beschränken, soll mit der Zusammenführung der beiden Verordnungen mehr Übersicht geschaffen werden.
Einer raschen und qualitativ hochstehenden Rettung kommt im Kanton Graubünden als Gebirgskanton mit 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung zu. Ziel des vorliegenden Gesetzgebungsprojekts ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass jeder in Gefahr befindenden, kranken oder verunfallten Person möglichst rasch und optimal Hilfe geleistet werden kann. Zu diesem Zweck wird die den öffentlichen Spitälern obliegende Aufgabe der Bereitstellung eines leistungsfähigen strassengebundenen Rettungsdiensts in ihrer Gesundheitsversorgungsregion präzisiert. Die Regierung soll ihnen Vorgaben hinsichtlich der Organisation ihres Rettungsdiensts machen können, wenn dies zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Rettungsdiensts erforderlich ist. Neu geregelt wird auch der Einbezug der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Notfalldienst. Während die für das Rettungswesen massgebenden Bestimmungen heute auf verschiedene Erlasse verteilt sind, soll das Rettungswesen im Kanton künftig umfassend in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben.
Der Vorentwurf des Massnahmenplans basiert auf den Grundsätzen des Konzepts Senior+ und hat zum Ziel, die Vision einer umfassenden Politik für ältere Menschen zu konkretisieren, wobei die Autonomie der Seniorinnen und Senioren, ihre Integration in die Gesellschaft und die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen im Vordergrund stehen. Sie berücksichtigt sowohl den Bereich der Gesundheit als auch den Bereich des sozialen Umfelds. Für den Zeitraum 2024 - 2028 wurden folgende Prioritäten gewählt: Massnahmen zur Förderung der Erhaltung der Autonomie, um die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und den Eintritt in ein Pflegeheim hinauszuzögern, die Sicherheit der Seniorinnen und Senioren in mehreren Aktionsbereichen, insbesondere im Bereich Wohnen und Dienstleistungen, sowie die soziale Begleitung älterer Menschen. Die Massnahmen zur Förderung des Austauschs und der Solidarität zwischen den Generationen werden beibehalten. Im Bereich der Pflege und der sozialen Begleitung geschwächter Personen will der Massnahmenplan auf die Koordination und die Qualität der Leistungen sowie auf die soziale Begleitung geschwächter Personen einwirken.
Il progetto posto in consultazione attua la mozione 20.4267 «Dichiarazione dei prodotti ottenuti mediante metodi vietati». Vengono introdotti obblighi di dichiarazione per il foie gras e per i prodotti di origine animale ottenuti con interventi dolorosi senza ricorso all’anestesia, nonché per le derrate alimentari di origine vegetale per le quali sono stati utilizzati determinati prodotti fitosanitari. Si emana inoltre un divieto di importazione per le pellicce e i prodotti di pellicceria ottenuti infliggendo sofferenze agli animali.
I titolari di diplomi rilasciati sulla base del diritto anteriore hanno diritto all’ottenimento retroattivo del titolo di scuola universitaria professionale (ORT). L’attuale normativa è spesso considerata troppo restrittiva, il che può avere un impatto negativo sulle professioni infermieristiche. La revisione parziale proposta mira a rendere più accessibile l’ORT nelle professioni sanitarie, in particolare per quanto riguarda le cure infermieristiche. I presupposti meno severi previsti alla luce della situazione attuale sono volti ad aumentare l’attrattiva dell’ORT nelle professioni sanitarie.
Der Regierungsrat hat die neue Kantonale Einführungsgesetzgebung zum eidgenössischen Umwelt- und Gewässerschutz- sowie Chemikalienrecht zur Vernehmlassung freigegeben. Dabei geht es zum einen um die formelle Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesrecht und zum anderen soll die kantonale Umweltschutzgesetzgebung entschlackt werden. In materieller Hinsicht erfolgt insbesondere die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Das kantonale Einführungsgesetz zum eidgenössischen Umwelt- und Gewässerschutz- sowie Chemikalienrecht soll neu Gesetz über den Schutz des ökologischen Gleichgewichts heissen. Dabei wird das bisherige kantonale Recht an das Bundesrecht angepasst. Überflüssige Artikel, welche lediglich das Bundesrecht wiederholen oder Artikel, welche mittlerweile überholt sind, werden aufgehoben. Insgesamt sollen damit die kantonalen gesetzlichen Grundlagen besser verständlich und lesbarer gemacht werden. Ziel ist die Entschlackung der kantonalen Umweltschutzgesetzgebung. Das Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz wird in das neue Gesetz integriert. Damit soll für die involvierten Behörden auf kommunaler und kantonaler Ebene genauso wie für Betroffene und Dritte ein benutzerfreundlicheres Regelungswerk geschaffen werden.
In materieller Hinsicht erfolgt insbesondere die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden: In den Bereichen Luftreinhaltung und nichtionisierende Strahlung erfolgen marginale Verlagerungen der entsprechenden Zuständigkeiten. Im Abfallbereich wird im Bewilligungsbereich die gelebte Praxis gesetzlich nachvollzogen und die kantonale Betriebsbewilligungspflicht verankert. Neu wird die – von der Politik geforderte – Pflicht zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen, also Organismen, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, eingeführt. Schliesslich wird im Gewässerschutzbereich die Pflicht zur generellen Wasserversorgungsplanung verankert.
Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 zeigt auf, in welche Richtung sich das kantonale Gesundheitswesen in den nächsten Jahren entwickeln soll, um den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel und Kostendruck zu begegnen sowie weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten zu können.
Con la presente modifica dell’ordinanza del 27 giugno 1995 sulle epizoozie viene inclusa tra le epizoozie da combattere anche la Border Disease (BD) negli animali della specie bovina, nei bufali e nei bisonti. Inoltre, vengono aggiunte all’ordinanza le disposizioni sulla lotta alla BD, mentre la criptosporidiosi viene eliminata dalle epizoozie da sorvegliare. Vengono modificate anche le norme relative alla lotta al virus della diarrea virale bovina (BVD). Infine, sono apportati diversi aggiornamenti basati sulle nuove scoperte scientifiche e alcune precisazioni redazionali necessarie.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) ist 2017 in Kraft getreten. Mit einer Revision des EPDG in zwei Schritten will der Bundesrat die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung nachhaltig verbessern. Da die umfassende EPDG-Revision mehrere Jahre in Anspruch nimmt und frühestens 2027 zu erwarten ist, wird in einer vorgezogenen Teilrevision die Übergangsfinanzierung geregelt. Die Teilrevision soll bis Ende 2024 umgesetzt werden. Um den Verpflichtungen aus Bundesrecht nachkommen zu können und die Einführung des EPD im Kanton Uri zu fördern, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung ist auf den 1. Januar 2025 geplant.
Das Steuergericht ist in einem kürzlich ergangenen Urteil zum Schluss gelangt, dass die Kontrollzeichengebühr das Äquivalenzprinzip verletze. Folglich können die Kosten für die kantonalen Leistungen im Bereich Hunde (Tierschutz, Tiergesundheit, öffentliche Sicherheit) grösstenteils nicht mehr über Gebühren aufgefangen werden.
Das Departement des Innern erstellt alle fünf Jahre einen Wirkungsbericht Behindertenpolitik. Dieser untersucht, ob das Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung die gewünschte Wirkung entfalten kann. Der aktuelle Bericht zeigt auf, dass mit den im Jahr 2018 beschlossenen Massnahmen viel erreicht werden konnte. Ab sofort können alle interessierten Personen beim neuen Wirkungsbericht Behindertenpolitik mitreden.
Im Zuge von «Finanzen 2019» sind die Privatschulen nicht mehr gebunden, im Bereich der externen Evaluation verpflichtend mit der Abteilung Externe Schulevaluation zusammenzuarbeiten. Bezüglich der Sonderschulen ist diese Zusammenarbeit ausgeschlossen. Diese Anpassungen werden nun in der Schulverordnung festgehalten. Weiter wird im Schulgesetz die Durchführung von kantonalen Leistungstests geregelt. Die Funktion, Organisation und Verwendung der Ergebnisse sowie die Festlegung, wer welche Ergebnisse erhält, werden hingegen in der Schulverordnung festgehalten. Zudem wird beabsichtigt, dass neu auch Berufsbildnerinnen und -bildner sowie mündige Schülerinnen und Schüler sowie mündige Lernende zur Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst berechtigt sind. Schliesslich werden grammatikalische Anpassungen vorgenommen und geschlechtergerechte Begrifflichkeiten verwendet.
La legge sui disabili del 13.12.2002 è rafforzata con l’introduzione di una protezione materiale e procedurale per le persone con disabilità contro la discriminazione, sia nei rapporti di lavoro secondo il diritto privato che nell’accesso e nell’uso delle prestazioni di privati destinate al pubblico. L’avamprogetto regola anche il riconoscimento delle lingue dei segni e la promozione dell’uguaglianza per le persone sorde o audiolese.
In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 hat der Staatsrat den Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (WEV) zur Vernehmlassung freigegeben. Gemäss Artikel 123 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal (StPG) wird dieser Entwurf somit bei den Direktionen, den Anstalten und den Personalverbänden in die Vernehmlassung geschickt.