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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesundheitsgesetzes und die damit verbundene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes sowie die Aufhebung des Gesetzes über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol in eine externe Vernehmlassung gegeben
Procédure de consultation publique à la demande du Parlement, ratification de la convention no 190
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2027 und Gemeindebeteiligung) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Anlass für die Steuergesetzrevision 2027 ist eine allfällige Erhöhung des Bundesanteils beim Verteilschlüssel für die Erträge aus der nationalen Ergänzungssteuer zulasten des kantonalen Finanzhaushaltes. Durch die vorgeschlagene Einführung eines Mehrstufentarifs für die Gewinnsteuer sollen die Einnahmen für den Kanton gesichert werden. Weiter soll die bisher festgelegte Gemeindebeteiligung an die höheren erwarteten Mehrerträge aus der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst werden. Schliesslich wird die Revision dazu genutzt, zwingende Vorgaben des Bundesrechts ins kantonale Steuergesetz zu überführen.
Aufgrund der am 25. Oktober 2023 vom Landrat gutgeheissenen Motion von Landrätin Elena Kaiser, Stansstad, und Mitunterzeichnenden, wurde der Regierungsrat verpflichtet, eine Änderung des Gesundheitsgesetzes einzuleiten. Thema ist dabei die freiwillige Beendigung des Lebens in den Nidwaldner Gesundheitseinrichtungen. Die Motion erfolgte, weil einzelne Pflegeeinrichtungen im Kanton Nidwalden ihren Bewohnenden bis anhin dieses Grundrecht in ihrer Einrichtung verwehren. Das Grundrecht auf freiwillige Beendigung des Lebens in Pflegeeinrichtungen soll deshalb ausdrücklich im kantonalen Gesundheitsgesetz verankert werden.
Des Weiteren wird neu eine beschränkte subsidiäre Kostengutsprache von Wohngemeinden für ihre Bewohnenden in Pflegeeinrichtungen im Kanton Nidwalden eingeführt. Es ergeben sich immer wieder Situationen, in denen Pflegeeinrichtungen nach dem Tod von Bewohnenden ausstehende Pensions- und Betreuungskosten zu tragen haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn nach dem Tod von Bewohnenden die Erbberechtigten das Erbe ausschlagen. Mit Hilfe der subsidiären Kostengutsprache soll es für Pflegeeinrichtungen möglich werden, im beschränkten Rahmen ausstehende Beträge bei den Wohngemeinden in Rechnung stellen zu können.
Darüber hinaus wird die Gelegenheit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes genutzt, um anpassungsbedürftige kantonale Bestimmungen insbesondere im Bereich der Berufsausübungsbewilligungen an die nationale Gesetzgebung anzugleichen.
Im Zentrum der vorliegenden 3. Etappe der Revision der kantonalen Personalgesetzgebung steht das Thema "Arbeitgeberattraktivität". Es ist das erklärte Ziel dieser 3. Etappe, den Kanton Nidwalden noch besser als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. So besteht insbesondere beim Ferienanspruch der Mitarbeitenden ein Rückstand auf die (öffentlichen und privaten) Mitbewerber. Weiter soll auch ein Schritt gemacht werden, das Profil als familienfreundlicher Arbeitgeber zu schärfen. Dazu gehört insbesondere das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. die Absicht, sich als familienfreundlicher Arbeitgeber zu profilieren. Dies soll mittels zusätzlicher finanzieller Anreize zur Unterstützung der Familien geschehen, indem das System der Familienzulagen (nicht zu verwechseln mit den Kinder- und Ausbildungszulagen) angepasst wird. Schliesslich soll der Zusammenhalt des Personals noch weiter gefördert werden; dies insbesondere mit einer Aufstockung der finanziellen Mittel für soziale Aktivitäten im Team bzw. im Amt.
Die Vorlage FASE (Förderung Abschluss auf Sekundarstufe II für Erwachsene) betrifft zwei wichtige Aspekte der Berufsbildung: die Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Grundbildung EBA und EFZ und den (nachträglichen) Erwerb einer solchen Grundbildung. Die geplanten Änderungen bezwecken die Präzisierung der Vorlehre als duale Massnahme zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung – darunter fällt auch die Integrationsvorlehre (INVOL) – sowie die Umsetzung der Motion KR-Nr. 276/2021 betreffend «Chancen auf erfolgreichen Berufsabschluss erhöhen».
Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote wie Kindertagesstätten (Kita) oder Tagesfamilien spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Durch die Förderung und Subventionierung von familienergänzenden Angeboten kann die Erwerbstätigkeit von Eltern erhöht werden – solange die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht den zusätzlich erzielten Lohn übersteigen. Zudem kann die Verfügbarkeit und der Preis familienergänzender Kinderbetreuungsangebote ein Kriterium bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsorts sein.
Im Kanton Uri wurde bei der familienergänzenden Kinderbetreuung Handlungsbedarf identifiziert. Deshalb hat der Landrat am 13. November 2024 das Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) beschlossen und zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Diese findet am 18. Mai 2025 statt.
Das neue Gesetz bildet die Rechtsgrundlage und beinhaltet den Auftrag an den Regierungsrat, eine Verordnung zum Gesetz zu erarbeiten. Gestützt darauf hat der Regierungsrat eine Verordnung entworfen und für die Vernehmlassung freigegeben. Im zugehörigen Bericht werden die Ausführungsbestimmungen erläutert, der vorgesehene Zeitplan erläutert und das weitere Vorgehen aufgezeigt. Damit die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes und der vorliegenden Verordnung auf den 1. Januar 2026 möglich ist, muss die Vernehmlassung zeitlich vorgezogen und vor der Volksabstimmung zum Gesetz durchgeführt werden.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 08. April den Entwurf zur Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes betreffend Globalkredit für Personallöhne zur Umsetzung der Motion der Finanzkommission zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Staatskanzlei wurde beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.
Die Motion
Die Teilrevision sieht vor, dass der Landrat einen Globalkredit für jeweils drei Jahre beschliesst. Dieser Beschluss beinhaltet den Basisbetrag und die durchschnittliche Kostensteigerungsquote. Der Regierungsrat ist verantwortlich, dass der Globalkredit über die 3-jährige Periode insgesamt eingehalten wird.
Der Regierungsrat des Kanons Thurgau hat das neu erarbeitete kantonale Güterverkehrskonzept in eine externe Vernehmlassung gegeben. Um ein effizientes Güterverkehrs- und Logistiksystem zu gewährleisten, wurden insgesamt 24 Massnahmen erarbeitet.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Änderung der Reklameverordnung vom 3. Juni 1997 (SRL Nr. 739) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Änderung erfolgt in Umsetzung zweier Postulate:
Mit der Erheblicherklärung des Postulats P 935 Thalmann-Bieri Vroni und Mit. beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat zu prüfen, wie die Reklameverordnung angepasst werden kann, um das Anbringen von Fahnen/Plakaten an privaten Gebäudefassaden im Rahmen der politischen Meinungsäusserung zu erlauben.
Gleichzeitig beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat mit der teilweisen Erheblicherklärung des Postulats P 973 Schmid-Ambauen Rosy und Mit., eine Ausweitung der Bewilligungsbefreiung insbesondere für unbeleuchtete Fremd- und Eigenreklamen in Industrie- und Gewerbezonen – allenfalls bis zu einer noch festzulegenden Grösse – zu prüfen.
Dans le cadre d’une procédure de consultation, nous vous invitons à prendre position sur la révision partielle de l’ordonnance sur le CO2. L’ordonnance révisée entrera en vigueur au 1er janvier 2026. La révision comprend notamment des adaptations à apporter au système d’échange de quotas d’émission suisse afin qu’il évolue de la même manière que celui de l’Union européenne. Les bases légales requises et les compétences du Conseil fédéral sont fixées dans la loi sur le CO2 révisée, entrée en vigueur en janvier 2025.
Une révision en cours de l’ordonnance sur le CO2, qui se trouvait en consultation jusqu’au 17 octobre 2024, sera achevée prochainement. Elle doit entrer en vigueur en partie avec effet rétroactif au 1er janvier 2025. Par conséquent, une vue d’ensemble des modifications prévues par rapport au droit en vigueur (art. 7, al. 1, let. b, OCo) vous sera transmise ultérieurement pendant la consultation.
Mit dem E-Government-Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für drei Basisdienste geschaffen werden, die Privatpersonen und Unternehmen die digitale Geschäftsabwicklung mit der Verwaltung ermöglichen. Der Regierungsrat beabsichtigt zudem, die Gesetzesvorlage dem Kantonsrat als Gegenentwurf zur Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» vorzulegen.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) in Abstimmung mit dem Finanzdepartement (FD) ermächtigt, zur Weiterentwicklung der Standortförderung, zur Änderung des Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik (SRL Nr. 900) und zur Verordnung über die Standortförderung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund internationaler Entwicklungen im Steuerbereich verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, will der Regierungsrat in den nächsten Jahren 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren. Die Massnahmen dienen der Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen, dem Erhalt der attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen und der Verbesserung der Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung.
Afin d’encourager l’intégration professionnelle des bénéficiaires du statut S, les dispositions proposées prévoient, d’une part, l’obligation d’annoncer ces personnes auprès des services publics de l’emploi et, d’autre part, l’instauration d’un droit de changer de canton pour les personnes à protéger qui exercent une activité lucrative. Au niveau de l'ordonnance, il est prévu de soumettre l’exercice d’une activité lucrative à une obligation d’annonce et non plus à une obligation d’obtenir une autorisation. De plus, l’obligation de participer à des programmes d’intégration ou de réintégration professionnelle sera étendue aux bénéficiaires du statut S. En outre, la durée des conventions-programme entre les cantons et la Confédération relatives aux programmes d’intégration cantonaux pourra être prolongée. Finalement, l’accès au marché suisse du travail sera facilité pour les étrangers formés en Suisse (conformément à la demande formulée par le Parlement dans sa décision de renvoi relative à l’objet 22.067).
La Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national (CSSS-N) propose d’inscrire une obligation de signaler les intérêts dans la loi sur les produits thérapeutiques (LPTh). Les personnes qui emploient des produits thérapeutiques seront ainsi tenues de signaler les intérêts qui les lient à des entreprises fabricant ou mettant sur le marché de tels produits.
Les ordonnances prescrivent que les personnes qui utilisent certaines substances ou préparations à titre professionnel ou commercial doivent passer un examen ou prouver leurs connaissances. La révision totale prévue doit notamment permettre de redéfinir les tâches des organes compétents et d’introduire une obligation stricte de formation continue pour les titulaires d’un permis. • Ordonnance du DFI relative au permis pour l’emploi des désinfectants pour l’eau des piscines publiques; OPer-D, RS 814.812.31; • Ordonnance du DFI relative au permis pour l’emploi des pesticides en général; OPer-P, RS 814.812.32; • Ordonnance du DFI relative au permis pour l’emploi des fumigants; OPer-Fu RS 814.812.33.
Dans le cadre de l’imposition minimale de l’OCDE, un échange de renseignements fiscaux doit avoir lieu sur la base de «l’accord multilatéral entre autorités compétentes portant sur l’échange de la déclaration d’information GloBE». L’accord GloBE permet un dépôt centralisé des renseignements GloBE en Suisse, ce qui représente un allègement administratif pour les groupes d’entreprises multinationaux concernés.
Par le présent avant-projet, la Commission des transports et des télécommunications du Conseil national propose une adaptation légale permettant d’obliger la SSR à passer des contrats avec les acteurs de la branche audiovisuelle privée.
Le déséquilibre budgétaire menace. Les dépenses augmentant dès lors nettement plus vite que les recettes, les exigences constitutionnelles du frein à l’endettement ne seront plus respectées si aucune mesure n’est prise. Par conséquent, la planification financière actuelle prévoit que des corrections importantes pouvant aller jusqu’à 3 milliards de francs par an s’imposeront à partir de 2027. Dans le programme d’allégement budgétaire 2027, le Conseil fédéral propose des mesures permettant de réduire la croissance des dépenses et de rétablir l’équilibre budgétaire.
Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren zu den Vorentwurfen fur das Gesetz über die Unterstützung der Wirtschaft (GWirt) und das Gesetz über die öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Standortpromotion "Valais/Wallis Promotion" (GVWP).
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die revidierten Baumeisterausschreibungsunterlagen in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Unterlagen werden mit der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen harmonisiert. In der Vernehmlassung wird den spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Baubranche und den Baumeisterunterlagen Rechnung getragen.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.
Es geht einerseits um die Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten. In Umsetzung der Motion M 174 von Ursula Berset und des Postulats P 188 von Rolf Bossart sollen Verkaufsgeschäfte ohne Verkaufspersonal (Selbstbedienungsgeschäfte) mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Sodann sollen in Umsetzung der Motion M 543 von David Roth gastgewerbliche Betriebe vor hohen Feiertagen und am Aschermittwoch wie an allen anderen Tagen eine Verlängerung beantragen können. Heute sind die Betriebe an diesen Feiertagen zwingend um 00.30 Uhr zu schliessen.
Gestützt auf die Artikel 95 Abs. 1 und 118 Abs. 2 Bst. a und b der Bundesverfassung (BV; SR 101) hat der Bund das Bundesgesetz vom 1. Oktober 2021 über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG; SR 818.32) und die Verordnung vom 28. August 2024 über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV; SR 818.321) erlassen. Das TabPG dient dem Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums und soll den Konsum von Tabakprodukten und die Verwendung elektronischer Zigaretten verringern. Es gilt für herkömmliche Tabakprodukte, elektronische Zigaretten und weitere tabak- und nikotinhaltige Produkte. Die TabPV enthält die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Gemäss Art. 35 Abs. 1 TabPG sind die Kantone für den Vollzug der Tabakproduktegesetzgebung verantwortlich, soweit nicht der Bund zuständig ist. Sie erlassen die für den kantonalen Vollzug erforderlichen Ausführungsbestimmungen und regeln die Aufgaben und die Organisation ihrer Vollzugsorgane (Art. 35 Abs. 3 TabPG).
Zur langfristigen Sicherstellung der Landesversorgung mit Salz sind neben der bis 2075 verlängerten Konzession neue Salzgewinnungsgebiete im Kanton Aargau zu erschliessen. Als Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen diese einer Grundlage im Richtplan. Hierfür wird das Kapitel "Salzabbau" neu in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Darin werden die für die langfristige Salzversorgung notwendigen Abbaugebiete festgelegt. Gleichzeitig wird zur grundeigentümerverbindlichen Umsetzung des im Richtplan festzusetzenden Gebiets "Nordfeld" der kantonale Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" erlassen. Damit wird die Voraussetzung für eine zonenkonforme Bewilligung der für den Salzabbau notwendigen Infrastrukturanlagen geschaffen. Nach öffentlicher Anhörung und Mitwirkung sowie öffentlicher Auflage des kantonalen Nutzungsplans entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat zur Änderung des kantonalen Richtplans und zum Erlass des kantonalen Nutzungsplans.
Zur langfristigen Sicherstellung der Landesversorgung mit Salz sind neben der bis 2075 verlängerten Konzession neue Salzgewinnungsgebiete im Kanton Aargau zu erschliessen. Als Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen diese einer Grundlage im Richtplan. Hierfür wird das Kapitel "Salzabbau" neu in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Darin werden die für die langfristige Salzversorgung notwendigen Abbaugebiete festgelegt. Gleichzeitig wird zur grundeigentümerverbindlichen Umsetzung des im Richtplan festzusetzenden Gebiets "Nordfeld" der kantonale Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" erlassen. Damit wird die Voraussetzung für eine zonenkonforme Bewilligung der für den Salzabbau notwendigen Infrastrukturanlagen geschaffen. Nach öffentlicher Anhörung und Mitwirkung sowie öffentlicher Auflage des kantonalen Nutzungsplans entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat zur Änderung des kantonalen Richtplans und zum Erlass des kantonalen Nutzungsplans.