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Der Grundsatz der Integration ist bereits seit 2005 im Volksschulgesetz festgeschrieben, wurde jedoch von sehr vielen Vernehmlassungsteilnehmenden erwähnt und ausdrücklich bejaht. Grundsätzliche Zustimmung fanden ausserdem die Orientierung am Bildungsauftrag der Regelschule, die erweiterten Möglichkeiten für den Einsatz von sonderpädagogischen Ressourcen in den Gemeinden und die Einführung des standardisierten Abklärungsverfahrens.
Die Vernehmlassungsvorlage wird tendenziell mehrheitlich zurückgewiesen. Der Vorschlag, die Ausgestaltung des Konzepts mit Einsparungen für den Kanton zu verbinden, wird mehrheitlich mit einiger Vehemenz abgelehnt. Gleichzeitig werden erhebliche Zweifel und Ablehnung zum vorgesehenen Finanzierungsumfang und zum Finanzierungsmodus für kommunale erweiterte Ressourcen formuliert.
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der Sonderschulung wird deutlich abgelehnt. Die Einrichtung einer kantonalen Fachstelle für verstärkte Massnahmen wird abgelehnt. Das sonderpädagogische Angebot der Assistenz stösst auf erhebliche Bedenken.