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Im Rahmen der Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das heutige Hinweisinventar Bauten (HWI) in ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekten (IDEGO) überführt werden. Über 80 Prozent aller Politischen Gemeinden wurden inzwischen fachlich bearbeitet. Die Resultate werden bezirksweise einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen.
Der Erhalt von ausgewählten Gebäuden ist wichtig für den Charakter und die Identität von Dörfern und Städten. Die Gesetzgebung zum Natur- und Heimatschutz in der Schweiz reicht zurück in die 1960er Jahre. In dieser Zeit bestand eine starke Befürchtung in der Gesellschaft, dass das schnelle Wachstum zu viele wertvolle identitätsstiftende Bauten zerstörten würde. Die Denkmalpflege hat viel dazu beigetragen, wertvolles Kulturerbe in der Schweiz und im Kanton Zürich zu erhalten und damit die Akzeptanz der baulichen Verdichtung an anderen Orten zu steigern.
Mit der Innenentwicklung und der damit zusammenhängenden Verdichtung sowie den energetischen Anforderungen stehen den denkmalpflegerischen Interessen weitere gewichtige öffentliche Interessen entgegen. Weiter können denkmalpflegerische Auflagen kostenintensive Auswirkungen auf Eigentümerinnen und Eigentümer haben. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Abklärung des Sachverhalts und die Interessensabwägung. Dies führt zu langen und aufwändigen Rechtsmittelverfahren.
Ziel der Vorlage ist es, die sinnvolle Nutzung, energetische Modernisierung und Weiterentwicklung von Baudenkmälern zu unterstützen, die Prozesse zu beschleunigen und die Stellung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu stärken.
Der Regierungsrat hat das teilrevidierte kantonale Umweltgesetz (KUG; RB 40.7011) – nach dem positiven kantonalen Volksentscheid vom 3. März 2024 - auf den 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Darin werden auch die Zuständigkeiten bei der Wasserversorgung im Kanton Uri geregelt, um die Trinkwasserversorgung der Urner Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) erstellen.
Der Regierungsrat genehmigt die GWP und bestimmt in einem Reglement die Mindestanforderungen und die für die Kantonsbeiträge massgeblichen Planungskosten. Das GWP-Reglement beinhaltet die Festlegung der Mindestanforderungen und der Kantonsbeiträge. Die GWP-Wegleitung konkretisiert die Mindestanforderungen für die Verhältnisse im Kanton Uri und soll als Pflichtenheft für den Technischen Bericht der GWP dienen. Diese berücksichtigen die Empfehlungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW). Die Anforderungen sind an die kleinräumigen Strukturen im Kanton Uri angepasst und beinhalten auch mögliche Vereinfachungen für kleine Wasserversorgungen.
Diese Vorlage baut auf den Ergebnissen der bereits dem Parlament vorgelegten Evaluation des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen auf und enthält die daraus abgeleiteten Gesetzesanpassungen. Die vorgesehenen Änderungen des Geoinformationsgesetzes und die zugehörigen Fremdänderungen sollen eine Klärung des Verhältnisses zwischen dem Kataster und dem Grundbuch herbeiführen und eine inhaltliche Erweiterung des Katasters ermöglichen. Zudem wird im Sinne einer Vereinfachung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten nicht nur die spezialgesetzliche Haftung ersatzlos aufgehoben, sondern auch die Bestimmung, dass der Inhalt des Katasters als bekannt gilt.
Die Bauten und Anlagen des CERN sind neu gemäss einem in Artikel 31a bis 31n nFIFG verankerten Verfahren teilweise einer Plangenehmigungsbehörde des Bundes unterstellt. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die verschiedenen Schritte dieses Verfahrens im Detail zu erläutern, um dessen Umsetzung zu erleichtern.
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Über die Hälfte der Gemeinden ist unterdessen fachlich bearbeitet worden. Die Resultate werden bezirksweise einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Heute beginnt das Verfahren im Bezirk Kreuzlingen, zu dem Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind.
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