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Die Revision soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu steigern, längerfristig die flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen und den Anschluss an die im Aufbau befindlichen globalen Informationsnetze zu ermöglichen.
In den Institutionen von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) besteht für eingewiesene Personen in unterschiedlichem Umfang die Möglichkeit, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Systeme zu nutzen. Die verfügbaren IKT-Angebote sind situativ entstanden und können nur einzelne Bedürfnisse abdecken. Dagegen werden ausserhalb der «Gefängnismauern» digitale Angebote und Technologien mit hohem Tempo weiterentwickelt.
Um die digitale Kluft zwischen Personen in Justizvollzugsinstitutionen und der Normalbevölkerung nicht weiter anwachsen zu lassen wurde das JuWe-Projekt mit dem Arbeitstitel «Smart Prisons Zürich (SMAZH)» zur Beschaffung von modernen IKT-Systemen für eingewiesene Personen angestossen. Durch die angestrebten neuen digitalen Dienste soll den eingewiesenen Personen u.U. auch die Kommunikation mit der Aussenwelt ermöglicht werden. Dies erfordert eine Anpassung der Justizvollzugsverordnung (JVV).